Evelyne Kulla - Rechtsanwalt
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Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung


Unabhängig vom Güterstand, sowie etwaiger Zugewinnausgleichsansprüchen bei Vorliegen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft, bestehen unter Umständen auch Ansprüche in Bezug auf gemeinsame Vermögenswerte.

Zu denken ist hier in erster Linie beispielsweise an eine gemeinsame Immobilie, d.h. ein Haus, das im gemeinsamen Eigentum steht.
Darüber hinaus kommen insbesondere auch gemeinsame Spar- und Wertpapierkonten sowie sonstige Vermögenswerten, die im gemeinsamen Eigentum stehen, ebenso wie auch Unternehmensbeteiligungen oder auch Gesellschaftsbeteiligungen in Betracht.

Zur Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts im weitesten Sinne gehören u.a. Ansprüche wegen



Auch hier wird bei Verzicht auf anwaltliche Beratung häufig Geld verschenkt, weil bestehende Ansprüche nicht erkannt und damit auch nicht verhandelt oder anderweitig durchgesetzt werden.

Die im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung regelungsbedürftigen Angelegenheiten bezüglich gemeinsamer Vermögenswerte werden in einem Ehescheidungsverfahren nicht automatisch mit geregelt.

Sofern eine den Interessen beider Ehegatten Rechnung tragende Regelung nicht außergerichtlich ausgehandelt und in Form einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung verbindlich beurkundet werden kann, bedarf es unter Umständen gerichtlicher Auseinandersetzungen vor dem zuständigen Zivilgericht.



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