Die eigene Wohnimmobilie ist für Ehepaare der Lebensmittelpunkt, das Zuhause der gemeinsamen Kinder sowie
ein wesentlicher Vermögenswert und Bestandteil der Altersvorsorge.
Zunächst stellt sich bei einer Trennung oder Scheidung die Frage, wer überhaupt Eigentümer des Familienheims
ist. Oft haben die Ehegatten gemeinschaftliches Miteigentum an der Immobilie. Entscheidend ist die Eintragung im
Grundbuch.
Nicht selten fühlen sich beide Partner als Miteigentümer, sind es aber tatsächlich nicht, weil z.B. beim Erwerb
nur einer von beiden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde.
Die Scheidung allein ändert zunächst nichts an den Eigentumsverhältnissen hinsichtlich einer gemeinsamen
Wohnimmobilie. Die Ehegatten haben jedoch Möglichkeiten über das weitere Schicksal der Immobilie zu bestimmen.
Nicht nur die Eigentumsverhältnisse, sondern auch die tatsächliche weitere Nutzung der Immobilie/Mietwohnung
muss geregelt werden. Im Zuge der Trennung zieht in den meisten Fällen bereits einer der Ehegatten aus der
gemeinsamen Ehewohnung aus.
Können sich die Scheidungsparteien nicht darauf einigen, wer die Immobilie/Mietwohnung weiter bewohnen darf, ist
das Familiengericht gefordert. Sind Kinder betroffen, nimmt deren Wohl bei einer gerichtlichen Entscheidung eine
zentrale Rolle ein.
Vor einer Einschaltung des Gerichts werde ich aber mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten erörtern, Sie beraten und
versuchen, eine Klärung bereits außergerichtlich zu finden.
Sie werden individuell betreut und haben stets mich als persönliche Ansprechpartnerin.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Rechtsanwältin
Fachanwältin
für Familienrecht
Mediatorin
Hacher Straße 7
79379 Müllheim
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
☏ 07631 9388166
Sollte nichts anderes vereinbart sein, finden alle Besprechungstermine in meinem Büro in Müllheim statt.
(Zweigniederlassung)
Fritz-Kaltenbach-Straße 6
79395 Neuenburg
☏ 07631 749856
EMail:
kontakt@rechtsanwaeltin-kulla.de
Online:
Kontaktformular