Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | Patientenverfügung
Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass sich Ihr bisher geordneter Lebensweg durch einen Unfall oder eine plötzliche
Erkrankung von einem Moment auf den nächsten verändern kann und Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten
eigenverantwortlich und selbständig zu regeln?
Für diesen Fall ist es gut, wenn Sie Ihr Schicksal in die Hände von Personen legen können, denen Sie vertrauen und
die Sie und Ihre Bedürfnisse und Wünsche kennen und respektieren.
Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht können gerade die uns am nahesten stehenden Menschen, wie der Ehepartner
oder Lebensgefährte oder die erwachsenen Kinder, im Bedarfsfall nicht rechtsverbindlich für uns entscheiden oder
handeln.
Eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht von volljährigen Personen durch Angehörige ist in unserem Rechtssystem
nicht vorgesehen.
Angehörige oder Lebenspartner können für volljährige Personen nur in zwei Fällen rechtsverbindliche Entscheidungen
treffen oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund einer Bevollmächtigung aufgrund einer rechtswirksamen Vorsorgevollmacht
oder wenn sie von den in diesen Fällen zuständigen Vormundschaftsgerichten als Betreuer bestellt worden sind.
Ist im Bedarfsfall keine oder nur mangelhafte Vorsorge getroffen worden, wird durch die Vormundschaftsgerichte im
Rahmen des Betreuungs-Verfahrens eine rechtliche Betreuung angeordnet und eventuell eine völlig fremde Person mit
der Regelung der eigenen Angelegenheiten betraut.
Bei der Suche nach geeigneten Vorsorgemöglichkeiten findet sich im Buchhandel und insbesondere im Internet eine
Vielzahl von Vordrucken zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus der
Praxis sollten diese jedoch nicht ungeprüft Verwendung finden. Vordrucke sind erst einmal nur ein allgemeines Muster.
Sie können informieren und beim Planen Ihrer individuellen Vorsorge helfen.
Eine individuelle Beratung können sie jedoch nicht ersetzten.
Grundlage jeder Vorsorgemaßnahme sind immer Ihre ganz persönlichen Lebensumstände. Werden diese teilweise nicht
geregelt, hat Ihre Vorsorgemaßnahme im Bedarfsfall insofern ihren Zweck verfehlt.
Darüber hinaus genügen einige Formularmuster schon nicht den formellen Anforderungen an eine individuell vorsorgende
Verfügung und werden deshalb im Bedarfsfall keine Berücksichtigung finden.
Sorgen Sie rechtzeitig vor!
Es ist wichtig, dass Sie die Zeit nutzen, um selbstbestimmt und rechtssicher die konkret erforderliche Vorsorge
zu treffen.
Informieren Sie sich umfassend und lassen Sie sich von kompetenten Stellen beraten. In meiner Kanzlei berate ich
Sie auf dem gesamten Gebiet der Vorsorgegestaltung.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
Sie werden individuell betreut und haben stets mich als persönliche Ansprechpartnerin.
Haben Sie weitere Fragen?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
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